Stellungnahme der Klinik zu Verlautbarungen des Münchner Gesundheitsamts
OPERATIONSKAPAZITÄT DER CHIRURGISCHEN KLINIK DR. RINECKER UNEINGESCHRÄNKT. KEINE HYGIENEGEFÄHRDUNG.
Im August und September fanden drei Begehungen des Münchner Gesundheitsamtes (Referat für Gesundheit und Umwelt RGU) in unserer Klinik statt. Auf Seiten des RGUs nahmen weder Fachärzte für Hygiene noch Fachärzte für Mikrobiologie teil; die Untersuchung wurde von einer Fachärztin für öffentliche Medizin geführt.
Die Chirurgische Klinik Dr. Rinecker weist optimale Statistiken über Wundheilungsstörungen auf. Die in der Klinik auftretenden Wundheilungsstörungen werden seit 1974 kontinuierlich überwacht. Insbesondere bei einer Klinik, die auch Gefäßchirurgie ausübt, sind die Ergebnisse optimal und scheinen nicht weiter verbesserbar:
2008: 27 Sekundärheilungen
2009: 19 Sekundärheilungen
2010: 9 Sekundärheilungen
entsprechend 0,1% aller Operationen.
Raumluftanlagen der Operationsabteilungen als einwandfrei getestet. Eine beauftragte Firma für Klimahygiene hat die Klimaanlage der Operationsabteilung am 05.10.2011 umfänglich getestet. Die Anlage arbeitet einwandfrei. Durch die Türöffnungen aller OP-Säle wird ein konstanter Luftausstrom hervorgerufen, der auch beim Eintritt von Personen zu keiner die OP-Positionen erreichenden Luftverwirbelung führt. Der Vorwurf zu hoher Luftströmungen durch das RGU beruhte auf einer Verwechslung von Messpunkten.
Es besteht keine Hygienegefährdung durch die Baustruktur der OP-Abteilung. Am 15.10.2011 fand eine Begehung durch einen Hygienefacharzt statt, der eine Hygienegefährdung ausschloss. Die Auslegung der Operationsabteilung beruht auf der Gewährleistung eines konstanten Luftausstroms durch die Türöffnungen (siehe oben). Damit können in der Praxis störende Türbewegungen vermieden werden. Diese Operationsabteilung wurde mit staatlichen Fördermitteln erstellt und im Gegensatz zu Aussagen von Vertretern der Regierung von Oberbayern gemäß § 1 Abs. 4 S. 3 DVBayKrG, insbesondere in Hinblick auf die Hygiene geprüft. Anlässlich der Bauprüfungen und -begehungen durch Regierung und Gesundheitsamt waren die Türauslegungen wiederholt Diskussionspunkt. Dabei wurden offene Türstrukturen im Bestand und Neubauteil genehmigt.
Keine Einschränkung der OP-Kapazität der Klinik. Aufgrund dieser Falschannahmen hat das RGU der Chirurgischen Klinik Dr. Rinecker auferlegt, Herzoperationen nur in einem bestimmten OP durchzuführen – wo sie ohnehin seit jeher ausgeführt wurden, da dieser OP die Infrastruktur auch für Herz-Lungen-Maschinen besitzt. Weiterhin wurde auferlegt, im selben OP elektive Endoprothesen-Operationen vorzunehmen. Dies wird zurzeit durch einen Schichtbetrieb erreicht, Kapazitätsengpässe entstehen dadurch nicht.
Die Chirurgische Klinik Dr. Rinecker hat, nachdem seitens des RGUs weder einer Bitte nach fachqualifizierten Begehungen (Facharzt für Hygiene) noch nach einer Richtigstellung diverser Fehlinterpretationen nachgekommen wurde, gegen die zugestellten zwei Bescheide Klage eingereicht.
Wichtige Informationen:
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